Bitte beachten Sie die neuen Quarantäneregeln für Schülerinnen und Schüler unter

https://www.landkreis-straubing-bogen.de/buergerservice/aktuelles-pressemitteilungen/neue-quarantaeneregelungen/.

Die neue Rechtslage gilt auch für Schülerinnen und Schüler, bei denen bereits vor dem 03.12. Quarantäne angeordnet wurde.
Eine Kopie des negativen Testergebnisses ist der Schule bei Wiedereintritt vorzulegen.

gez. Klaus Wolf, R

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