1. Am Wochenende haben sich Neuerungen ergeben, die in Zukunft Gültigkeit besitzen:  
    Ein negatives Testergebnis darf zu Schultagesbeginn bei einer Inzidenz über 100 nicht älter als 24 Stunden sein. Das Testergebnis muss also vom Tag vorher sein.
  2. Die Schule braucht keine Zustimmung mehr zur Testung. Ist das Kind in der Schule, so wird die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Im Falle einer
    Testverweigerung ist die Schülerin bzw. der Schüler von den Eltern abzuholen.
  3. Der Test wird derzeit zweimal pro Woche (Montag u. Donnerstag) durchgeführt. Durch den hohen Inzidenzwert ist nicht auszuschließen, dass demnächst drei Tests (Mo., Mi., Fr.)  durchgeführt werden müssen.

Die entsprechende Elterinformation des Kultusministeriums ist  im Folgenden downloadbar.
Bei neuen Informationen erhlten Sie natürlich unverzüglich Nachricht.
gez. Klaus Wolf, R

Anlage_Merkblatt_Selbsttests

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