Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pfl ege folgende Informationen, die einem Verbot der bisher zugelassenen smile-by-ego und smile-by-ego-plus-Masken gleichkommen, veröffentlicht:

Neben dem direkten Schutz gegen Tröpfchen muss auch eine Reduzierung von Aerosolen gewährleistet sein. Aerosole werden nicht nur beim Sprechen, sondern auch schon beim Atmen freigesetzt. Da sie deutlich kleiner als Tröpfchen sind, ist es besonders wichtig, dass die Mund-Nasen- Bedeckung dicht an der Haut anliegt, um auch eine Freisetzung an der Seite oder nach unten zu minimieren. Deshalb ist eine Mund-Nasen-Bedeckung eine an den Seiten enganliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln als auch von

Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Auf Grund des Ausbreitungsverhaltens von Aerosolen ist eine lückenhafte Abdeckung nicht ausreichend, denn nur mittels einer eng an der Haut anliegenden Mund-Nasen- Bedeckung wird eine seitliche oder aufwärtsgerichtete Freisetzung dieser potentiell infektiöseren Luftgemische bestmöglich minimiert.

Dies entspricht auch der Haltung des RKIs. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege schließt sich dieser Bewertung ausdrücklich an. Die infektionsschutzrechtlichen Anforderungen an eine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung i. S. v. § 2 der 10. BayIfSMV werden daher insofern präzisiert, als zur Reduzierung von Aerosolen nur eine enganliegende, den Mund und die Nase bedeckende textile Barriere als Mund- Nasen- Bedeckung getragen werden sollte. Diese Neubewertung steht im vollen Einklang mit den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen diesen Vorgaben an eine Mund- Nasen- Bedeckung regelmäßig nicht und sind den Visieren damit quasi gleichgestellt.

Ich bitte Sie daher, ihr Kind ab kommenden Montag mit einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung gemäß den Vorgaben zur Schule zu schicken.

gez. Klaus Wolf, R

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

im Folgenden können Sie die neuen Informationen aus dem Kultusministerium herunterladen.

Informationsblatt_für_Erziehungsberechtigte_09122020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Sie können sich hier die entsprechenden Informationen herunterladen, sofern Sie nicht bereits per Schulmanager informiert wurden.

Elternbrief_Schutz_vor_dem_Corona-Virus

Kurzübersicht_RHP_16.11.2020

Merkblatt_Umgang_mit_Erkältungssymptomen_16.11.2020

 

Bitte beachten Sie die neuen Quarantäneregeln für Schülerinnen und Schüler unter

https://www.landkreis-straubing-bogen.de/buergerservice/aktuelles-pressemitteilungen/neue-quarantaeneregelungen/.

Die neue Rechtslage gilt auch für Schülerinnen und Schüler, bei denen bereits vor dem 03.12. Quarantäne angeordnet wurde.
Eine Kopie des negativen Testergebnisses ist der Schule bei Wiedereintritt vorzulegen.

gez. Klaus Wolf, R

Laut RKI wurde gestern der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen gemäß der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überschritten.

Damit gilt ab sofort die Maskenpflicht auch im Unterricht für alle Schüler.

Bitte geben Sie Ihrem Kind im Bedarfsfall eine zweite Mund-Nasen-Bedeckung mit.

Über weitere Einschränkungen entscheidet das Gesundheitsamt Straubing.

 

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